Seit dem 01.04.2004 ist eine wichtige Änderung im Umsatzsteuerrecht in Kraft getreten. Lt. §13 Abs1. 1 Nr. 3 USTG dürfen Bauhandwerker unter sicht (also z.B. als Subunternehmer) die Rechnung nur noch als Nettorechnung stellen – verbunden mit dem Hinweis, dass es sich umsatzsteuerpflichtige Leistungen handelt. Der Rechnungsempfänger (Auftraggeber) hat dann die Umsatzsteuer selbst auszurechnen und muss diese beim Finanzamt abführen.

Als bisher einzigster Softwareanbieter der Rollladen-/Rolltor- und Sonnenschutzbranche kann die SBH Ihren Kunden eine entsprechende Anpassung in Ihren Softwareprodukten anbieten. Wartungskunden erhalten die entsprechenden Updates kostenlos. Das Update für die factu32.v5.x Reihe wird bis 17.04.2004 zum Download bereitstehen, für helix.® und factu32.v.6.x-Produktreihe ist der 20.04.2004 als Veröffentlichungsdatum geplant.

Einzelheiten über die gesetzlichen Änderungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Bundesfinanzministeriums, welches Sie hier [195 KB] im PDF-Format herunterladen können. Im Übrigen gilt nach unseren Informationen eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2004 – insofern sich Auftragnehmer und Auftraggeber über die steuerrechtliche Behandlung der betr. Rechnung einig sind.




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